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Rund 30’000 Tiere werden in der Schweiz jährlich als vermisst gemeldet, ca. 80% davon sind Katzen. Hunde müssen gesetzlich mit einem Chip gekennzeichnet sein und bei der Datenbank Amicus registriert werden, bei Katzen ist dies jedoch nicht der Fall. Somit kommt es leider immer noch häufig vor, dass die Besitzer im Notfall oder bei Findeltieren nicht ausfindig gemacht werden können. Um Katzen so schnell wie möglich wieder zu finden, empfehlen wir dringend, jede Katze zu chippen und bei der Anis-Datenbank zu registrieren.

Was soll ich tun, wenn mein Tier verschwindet?

Sollte Ihr Hund während des Spaziergangs ausreissen, empfiehlt es sich, in der Nähe zu bleiben. Meist finden die Hunde den Weg zurück zum Auto oder wieder ganz nach Hause.

Erkundigen Sie sich beim Tiefbauamt der Gemeinde und bei der Polizei auf eventuell gefundene Kadaver. Infomieren Sie Ihren Tierarzt und die nächsten Notfallkliniken und fragen Sie beim Tierrettungsdienst nach allfälligen Einsätzen nach. Befragen Sie gerade bei Katzen, die nicht mehr nach Hause kommen, unbedingt die Nachbarn, damit sie in Garagen und Kellern nachschauen können.

Kreieren Sie Flyer und verteilen diese Vermissmeldungen in der Umgebung. Als sehr hilfreich zeigt sich eine Meldung bei der «Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ)». Dies ist eine schweizweite Meldestelle die von Tierärzen, Tierheimen, wie auch von Privatpersonen genutzt wird. Hier können die Fund- sowie Vermisstmeldungen erfasst und bereits vorhandenen Meldungen von anderen Nutzern durchgelesen werden.

Pflichten bei gefundenen Tieren

Als Finder sind Sie gesetzlich verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um den möglichen Besitzer ausfindig zu machen. Dazu gehört zum einen die Meldung bei der kantonalen Meldestelle für Findeltiere. Diese lässt sich ganz einfach über die Schweizerische Tiermeldezentrale erstellen. Weiter muss kontrolliert werden, ob das Tier gechippt und somit registriert ist. Diese Kontrolle und das Abfragen der auf dem Chip gespeichertem Besitzerdaten kann beim Tierarzt, einem Tierheim oder von der Polizei erfolgt werden. Hierbei spielt es keine Rolle, ob das Tier lebendig oder verstorben ist. Wer die Meldung und Kontrolle unterlässt, macht sich strafbar. Wird nach zwei Monaten kein Besitzer ausfindig gemacht, darf das Tier weitervermittelt werden.

Finden eines verletzten Tieres

Bei verletzten Tieren sollte man immer vorsichtig sein, da auch das liebste Tier unter starken Schmerzen ungewohnt reagieren kann. Falls Sie das Tier nicht selber zu einem Tierarzt bringen können, rufen Sie den Tierrettungsdienst an. Diese holen das verletzte Tier ab und bringen es in eine Praxis.